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23. Juni 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Neue rechtliche Grundlagen für eine zeitgemässe Sport- und Bewegungsförderung

Der Regierungsrat hat beschlossen, das neue kantonale Sportförderungsgesetz und die dazugehörende Sportförderungsverordnung per 1. August 2022 in Kraft zu setzen. Die beiden Erlasse schaffen zeitgemässe rechtliche Grundlagen und unterstützen die Umsetzung der Strategie «Sport Kanton Bern».

Am 7. Dezember 2021 verabschiedete der Grosse Rat das vollständig erneuerte kantonale Sportförderungsgesetz. Dieses definiert die Schwerpunkte der kantonalen Sportförderungspolitik im Einklang mit der Strategie «Sport Kanton Bern» und regelt die Bereiche Breitensport, Leistungssport, Bildung und Sport sowie die Sportanlagenplanung. Nachdem kein Referendum gegen die Vorlage ergriffen wurde, hat der Regierungsrat beschlossen, Gesetz und die dazugehörende Verordnung per 1. August 2022 in Kraft zu setzen.

Bedürfnisgerechtere Planung von Sportanlagen

Das Gesetz sieht vor, ein kantonales Sportanlagenkonzept zu entwickeln. Auf regionaler Stufe soll die entsprechende Planung in Form von Richtplänen erfolgen. Damit lassen sich die angestrebten räumlichen Entwicklungen und die Sportanlagenplanungen des Kantons sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abstimmen. Ziel ist eine noch bedürfnisgerechtere und wirtschaftlichere Sportanlagenplanung. Die neuen Grundlagen verschaffen dem Kanton zudem die Möglichkeit, im Bereich des Breiten- und Leistungssports selber in der Sportförderung aktiv zu werden und entsprechende Angebote zu konzipieren sowie Sportprogramme und -projekte zu unterstützen.

Ausführungsbestimmungen neu in einer einzigen Verordnung

Mit der neuen gesetzlichen Grundlage für die Sportförderung im Kanton Bern drängt sich auch eine Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen auf. Bisher bestanden drei kantonale Verordnungen im Bereich der Sport- und Bewegungsförderung. Neu werden diese in einer einzigen Sportförderungs­verordnung zusammengefasst. Geregelt werden dadurch insbesondere die Unterstützung durch den Kanton in bestimmten Bereichen des Breiten- und des Leistungssports sowie die Sportanlagenplanung. Die neuen rechtlichen Grundlagen treten am 1. August 2022 in Kraft. Die neuen Förderungsmöglich­keiten werden in den kommenden Jahren mit den Budgetplanungen des Kantons abgestimmt.

Positive Wirkung erwartet

Die neuen Grundlagen wurden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Anspruchsgruppen des Sports sowie der politischen Akteure, namentlich dem Dachverband Bernsport, entwickelt. «Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist der Sportkanton Bern gut aufgestellt und kann eine wirksame Sport- und Bewegungsförderung sicherstellen», ist Sicherheitsdirektor Philippe Müller überzeugt.

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