Das Taxigewerbe in der Stadt Bern leidet unter Personalmangel. Die Branche hat wegen der hohen gesetzlichen Anforderungen Mühe, rasch neues Personal im Taxiberuf einzusetzen. Der Regierungsrat will dem in der Stadt Bern versuchsweise mit einer provisorischen Taxiführerbewilligung entgegenwirken.
Versuchsanordnung in der Stadt Bern
Der Regierungsrat erlässt dazu per 1. April 2023 eine Versuchsverordnung auf dem Gebiet der Stadt Bern, die während zwei Jahren die Erteilung einer provisorischen Taxiführerbewilligung ermöglicht. So können angehende Taxichauffeurinnen und -chauffeure rascher in den Beruf einsteigen und die Eignungsprüfung innerhalb eines halben Jahres nachholen. Auch die Sprachkenntnisse werden erst am Ende des Provisoriums überprüft. Der zweijährige Versuch und seine Wirkung werden evaluiert.
«Mit der Versuchsverordnung unterstützen wir gezielt das Taxigewerbe in der Stadt Bern und können gleichzeitig prüfen, ob die häufig als streng wahrgenommene Berner Taxigesetzgebung punktuell liberalisiert werden kann», so Regierungsrat Philippe Müller.
Hohe Anforderungen an Taxichauffeurinnen und -chauffeure
Anders als in anderen Wirtschaftszweigen ist das Taxigewerbe im Kanton Bern stark reguliert. So verlangt die Taxigesetzgebung von angehenden Taxichauffeurinnen und -chauffeuren neben einem guten Leumund genügende Kenntnisse der Amtssprache auch das erfolgreiche Absolvieren einer theoretischen und praktischen Eignungsprüfung. Dazu gehören genügende Ortskenntnisse in der Standortgemeinde und ausreichende Kenntnisse der kantonalen und kommunalen Bestimmungen zum Taxiwesen. Der Einstieg ins Berufsleben erfordert für angehende Taxichauffeurinnen und -chauffeure im Kanton Bern einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, was mithin einen Grund für die Rekrutierungsprobleme der Taxiunternehmen darstellt.
Zur Versuchsverordnung über die provisorische Taxiführerbewilligung (Taxi VV)