Änderungen im Geoinformationsrecht auf Bundesebene erfordern eine umfassende Anpassung des kantonalen Rechts über Geoinformationen. Das neue kantonale Geoinformationsgesetz setzt diese Änderungen um und schafft eine gesetzliche Grundlage für Geoinformationen im Kanton Bern. Gleichzeitig regelt es den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die amtliche Vermessung sowie den Leitungskataster.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zum Geoinformationsgesetz zu eröffnen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 18. März 2014.
Geoinformationen sind geografische Daten, die Eigenschaften wie Lage, Beschaffenheit, Nutzung und rechtliche Verhältnisse einer Vielzahl von Objekten beschreiben. Es handelt sich dabei um so unterschiedliche Informationen wie Landkarten, amtliche Werte von Liegenschaften, Gefahrenkarten, GPS-Navigationsdaten und administrative Einteilungen. Geoinformationen werden in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung genutzt. Sie sollen daher für die Nutzer verlässlich und einfach zugänglich, ihre Beschaffung durch den Kanton kostengünstig und effizient sein. Der Kanton Bern betreibt zu diesem Zweck seit dem Jahr 2004 das kantonale Geoportal.