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16. Juni 2016
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Halteplätze für Fahrende
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Regierungsrat beantragt Kredite für Planung und Realisierung

Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat zwei Kredite für die Planung und Realisierung neuer Plätze für ausländische und Schweizer Fahrende. Mit rund 2,655 Millionen Franken sollen drei Halteplätze für Schweizer Fahrende in Erlach, Muri und Herzogenbuchsee realisiert werden. Rund 9,31 Millionen Franken werden für einen Transitplatz für ausländische Fahrende in Meinisberg benötigt.

Fahrende gelten in der Schweiz als anerkannte nationale Minderheit. Die Behörden sind verpflichtet, ihnen genügend Halteplätze zur Verfügung zu stellen um ihnen so die fahrende Lebensweise zu ermöglichen. Dieser Verpflichtung möchte der Regierungsrat nun nachkommen und beantragt deshalb beim Grossen Rat zwei Kredite zur Schaffung neuer Halteplätze für Fahrende.

Drei neue Halteplätze für Schweizer Fahrende

Aktuell stehen den Schweizer Fahrenden im Kanton Bern zwei grössere definitive Durchgangsplätze in Jegenstorf und Thun-Allmendigen sowie provisorische Durchgangsplätze in Matten bei Interlaken, Biel, Bern und Sumiswald während der Reisesaison von April bis September zur Verfügung. Die provisorischen Plätze sollen durch definitive Plätze abgelöst werden. Auch betreffend Standplätzen, auf welchen die Fahrenden jeweils den Winter verbringen, gibt es Handlungsbedarf, da die zwei grösseren Standplätze in Biel und Bern überbelegt sind.

Die neuen Plätze sollen in Erlach, Muri und Herzogenbuchsee geschaffen werden:

  • Erlach: Auf dem Gelände des Gemeindecampings soll für rund 7 Wohneinheiten ein Winterstandplatz für Schweizer Fahrende eingerichtet werden. Sanitäre Einrichtungen und Anschlüsse sind bereits weitgehend vorhanden, müssten jedoch winterfest ausgebaut werden. Der Gemeinderat von Erlach opponiert nicht gegen das Vorhaben und unterstützt die Standortwahl auf dem Gelände des Gemeindecampings.
  • Muri: Ein Stand- und Durchgangsplatz soll auf einer 3‘480 Quadratmeter grossen Fläche im Gebiet Froumholz eingerichtet werden. Das Grundstück gehört der Gemeinde und soll ganzjährig genutzt werden. Der Standort soll mit einer kantonalen Überbauungsordnung planungsrechtlich gesichert werden. Die Gemeinde ist bereit, den Platz zu betreiben.
  • Herzogenbuchsee: In der Gemeinde Herzogenbuchsee soll beim Fussballplatz (Standort Waldacker) ein Durchgangsplatz entstehen. Grundeigentümerin ist die Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee. Aktuell wird die Fläche als Parkplatz beziehungsweise von einer Hundeschule genutzt. Inwiefern eine Parallelnutzung mit den aktuellen Nutzungen möglich ist, wird im weiteren Projektverlauf geprüft. Der Standort soll mit einer kommunalen Überbauungsordnung planungsrechtlich gesichert werden.

Die Planungs- und Realisierungskosten belaufen sich für alle drei Plätze gesamthaft auf rund 2,655 Millionen Franken und werden vom Kanton getragen. Der Betrieb ist grundsätzlich kostendeckend. Der Kanton garantiert den Gemeinden jedoch, allfällige Defizite zu 80 Prozent zu übernehmen. Auch allfällige Kosten für Sicherheitseinsätze der Kantonspolizei werden vom Kanton getragen. Mit einer Realisierung ist frühestens ab 2017 oder 2018 zu rechnen.

Ein Transitplatz für ausländische Fahrende

Da die Anforderungen an Halteplätze für Schweizer und ausländische Fahrende sehr unterschiedlich sind, und aufgrund des Diskriminierungsverbots sowohl Plätze für einheimische als auch für ausländische Fahrende geschaffen werden müssen, wird auch ein Kredit zur Schaffung eines Transitplatzes für ausländische Fahrende beantragt. Umfassende Abklärungen der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion haben ergeben, dass der Standort Meinisberg am besten als Transitplatz für ausländische Fahrende geeignet ist. Die rund 12‘500 Quadratmeter grosse Parzelle liegt direkt an der Autobahnausfahrt. Grundeigentümer ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Rund 40 Stellplätze, die maximal Platz für 120 bis 200 Personen bieten, können hier realisiert werden. Dazu müssen das Gelände nivelliert, der Platz befestigt, Werkleitungen verlegt und eine Sicherheitsmauer zum angrenzenden Schiessplatz gebaut werden. Für die planerische Sicherung des Standorts soll eine kantonale Überbauungsordnung erlassen werden.

Die Kosten für Planung und Realisierung des Transitplatzes belaufen sich auf insgesamt rund 9,31 Millionen Franken. Die Kosten sind im Vergleich zu Halteplätzen für Schweizer Fahrende relativ hoch, weil der Platz grössere Gruppen aufnehmen können muss und die zu befestigende und mit Strom- und Wasseranschlüssen auszustattende Fläche deshalb deutlich grösser ist. Zudem braucht es mehrere getrennte Sanitäranlagen. Auch die Erschliessungskosten des Grundstücks sind höher, weil der Platz nicht in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohngebieten liegt. Schliesslich befindet sich der Platz in einer archäologischen Schutzzone. Die archäologischen Artefakte würden mit der Realisierung des Platzes beschädigt, was vorgängige Rettungsgrabungen nötig macht. Die Planungs- und Realisierungskosten gehen zu Lasten des Kantons. Der Kanton wird auch die ungedeckten Betriebskosten vollständig übernehmen. Die Stadt Biel hat sich bereit erklärt, den Platz zu betreiben. Mit einer Realisierung des Transitplatzes ist frühestens ab 2019 zu rechnen.

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