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15. Februar 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Regierungsrat spricht Nothilfebeitrag von 750'000 Franken für Erdbebenopfer

Das starke Erdbeben im Südosten der Türkei und in Nordsyrien hat Zehntausenden Menschen das Leben gekostet und grosse Zerstörung und Leid verursacht. Hilfswerke auch aus der Schweiz haben Verschüttete gerettet und versorgen die notleidenden Überlebenden im Erdbebengebiet mit dem Nötigsten. Der Regierungsrat hat einen Nothilfebeitrag aus dem Lotteriefonds von 750’000 Franken an zwei im Kanton Bern ansässige Hilfswerke gesprochen.

Am 6. Februar 2023 hat ein Erdbeben die syrisch-türkische Grenzregion erschüttert. Der Regierungsrat hat entschieden, ausgewählte Organisationen bei der Leistung von Nothilfe mit Beiträgen aus dem Lotteriefonds zu unterstützen.

Unterstützung erhält das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das Nothilfe in der Türkei leistet. Einsatzkräfte sind ins Erdbebengebiet gereist, darunter auch Rettungshundeteams von Redog. Weitere Delegationen des SRK sind in betroffenen Provinzen im Süden und Südosten der Türkei und leisten Erste-Hilfe-Einsätze und stellen Lebensmittel sowie Zelte für notleidende Menschen bereit. In kleinerem Umfang sind auch in Syrien Erste-Hilfe-Einsätze im Gang. Die Durchführung des Nothilfeeinsatzes des SRK wird mit 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds unterstützt. 

Unterstützung auch für Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz

Zudem werden Nothilfeleistungen der Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz mit einem Beitrag von 250'000 Franken aus dem Lotteriefonds unterstützt. Das SOS Kinderdorf ist seit Jahren in Teilen Syriens tätig und gut vernetzt. Viele Menschen haben durch das Erdbeben ihre Unterkunft verloren oder mussten diese aus Sicherheitsgründen verlassen. Mit dem Beitrag werden Hilfeleistungen für Menschen, die in Notunterkünften leben, unterstützt.

«Das Ausmass dieser Naturkatastrophe ist verheerend. Die vielen Toten und Verletzten und die prekären Bedingungen, unter denen die Erdbebenopfer zu leiden haben, machen uns tief betroffen. Es ist wichtig, dass wir solidarisch sind und die notleidenden Menschen rasch unterstützen», so Regierungsrat Philippe Müller.

Unterstützung aus dem Lotteriefonds bei Katastrophen und Notlagen

Der Kanton leistet gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Kantonsverfassung einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufbau in benachteiligten Ländern und unterstützt die humanitäre Hilfe für notleidende Menschen und Völker. Dafür setzt der Kanton jährlich bis zu sechs Prozent der ihm aus Geldspielen zur Verfügung stehenden Mittel ein. Dem Kanton Bern stehen jährlich 60 bis 70 Millionen Franken von der Genossenschaft Swisslos zur Verfügung, die er für gemeinnützige Zwecke einsetzt.

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