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27. August 2020
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Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020
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Berner Regierung lehnt Begrenzungsinitiative ab

Der Regierungsrat befürchtet negative Folgen für die Berner Industrie, die Landwirtschaft und den Forschungsstandort durch die Begrenzungsinitiative. Nach der Coronakrise droht bei Annahme der Initiative eine zusätzliche schwere Belastung für den Kanton Bern. Der Regierungsrat lehnt die eidgenössische Volksinitiative deshalb ab.

Dank den bilateralen Verträgen hat der Kanton Bern einen gesicherten Zugang zu einem Absatzmarkt mit mehr als 500 Millionen Menschen. Eine Annahme der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» gefährdet die Vorzüge der bilateralen Verträge. Von ihnen profitieren die vielen mittleren und kleineren Berner Unternehmen. Firmen zum Beispiel, die präzise Instrumente für den Medizinbereich herstellen, kommt der Abbau der technischen Handelshemmnisse zu gute. Dieses Abkommen ist Teil der bilateralen Verträge. Ohne das Abkommen könnten die Firmen ihre Produkte nicht mehr problemlos nach Baden-Württemberg, in den Vorarlberg oder ins Elsass liefern.

Auch die Berner Landwirtschaft nutzt die bilateralen Verträge zu ihren Gunsten. Ohne diese hätte sie grössere Schwierigkeiten, ihre qualitativ hochwertigen Produkte wie Käse, Getreideriegel oder Gewürze und Kräuter den europäischen Nachbarn zu verkaufen. Unsere Landwirtschaft ist für die zeitgerechte Ernte zudem auf Arbeitskräfte aus der EU angewiesen. Die Arbeitsspitzen beim Anbau pflegeintensiver Kulturen wie Zuckerrüben, Gemüse und Früchte wären ohne diese Helferinnen und Helfer nicht zu bewältigen.

Nachteile für den Hochschulstandort

Weiter gefährdet die Begrenzungsinitiative nach Auffassung des Regierungsrats die Rolle des Kantons Bern als Innovationsstandort. Die Berner Hochschulen beteiligen sich an zahlreichen EU-Forschungsprojekten in einem kompetitiven Umfeld, dies zum Teil in führender Stellung. Die Erfahrung aus der Teilnahme an solchen Forschungsprojekten stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft. Rund ein Drittel aller Projektbeteiligungen durch Industrie und KMU führen später zu Umsatzsteigerungen. Dank den Projekten werden innovationsstarke Unternehmen gegründet und Arbeitsplätze im Kanton Bern geschaffen. Die Attraktivität der Universität Bern und der Berner Fachhochschule als Arbeitgeberinnen würde bei einer Zustimmung zur Begrenzungsinitiative sinken. Damit würde auch die Mobilität des akademischen Personals sowie der Studierenden abnehmen.

Flankierende Massnahmen schützen vor negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Zuwanderung auch Herausforderungen mit sich bringt. Zuwanderung soll nur soweit möglich sein, als der Bedarf der Wirtschaft im Kanton Bern selber nicht gedeckt werden kann. Negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit werden u.a. durch die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt gedämpft. Arbeitnehmende aus dem EU-/EFTA-Raum sind denn auch meldepflichtig und werden kontrolliert. Das System schützt die Lohn- und Arbeitsbedingungen in sämtlichen Branchen seit Jahren. Die Begrenzungsinitiative stellt diese Steuerungsmöglichkeit im Interesse der Wirtschaft grundsätzlich in Frage.

Der Regierungsrat lehnt die Begrenzungsinitiative aus diesen Gründen ab. Für die Regierung gefährdet die Initiative den bewährten bilateralen Weg der Schweiz mit der EU und setzt unseren Wohlstand aufs Spiel. Stabile Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin sind unverzichtbar, das gilt namentlich auch in Zeiten der Bewältigung der Corona-Krise. 

Hinweis

Die Initiative in Kürze

Die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» verlangt statt der Personenfreizügigkeit eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz. Bei Annahme der Initiative müsste der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU innerhalb von 12 Monaten ausser Kraft setzen. Falls dies auf dem Verhandlungsweg nicht gelingt, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen kündigen.

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