Mit einer Revision der Personalverordnung hat der Regierungsrat eine Änderung beim Gehaltssystem für das Kantonspersonal verabschiedet. Bis anhin erfolgte die Lohnentwicklung beim Kantonspersonal prinzipiell unabhängig vom Alter systembedingt linear in gleichen Schritten, selbstverständlich unter Berücksichtigung der individuellen Leistung. Mit der beschlossenen Änderung wird der Gehaltsaufstieg beim Kantonspersonal künftig degressiv verlaufen. Das heisst, dass zu Beginn einer beruflichen Karriere die Gehaltsentwicklung in grösseren Schritten erfolgt und später abflacht, wie bisher weiterhin unter Berücksichtigung der individuellen Leistung. Eine solche Gehaltsentwicklung kann auch auf dem Arbeitsmarkt beobachtet werden. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Mitarbeitende in jüngeren Jahren oft eine Familie gründen und in dieser Phase einen grösseren finanziellen Spielraum benötigen. Im Hinblick auf die berufliche Vorsorge ist eine frühe Bildung von Pensionskassenguthaben ebenfalls wichtig. Dem Regierungsrat ist es auch ein wichtiges Anliegen, dass er das kantonale Lohnsystem an die Entwicklungen im Konkurrenzumfeld anpasst.
Die Systemumstellung auf den degressiven Gehaltsaufstieg wird per 1. Juli 2017 erfolgen. Erstmals angewandt wird der degressive Gehaltsaufstieg mit der Lohnrunde per 1. Januar 2018.
Lohnmassnahmen 2017 des Kantonspersonals
Im Voranschlag 2017, welcher der Grosse Rat am 28. November 2016 verabschiedet hat, sind 1,0 Prozent der Lohnsumme für Lohnmassnahmen eingestellt. Zusätzlich können wie im Vorjahr 0,8 Prozent der Lohnsumme aus Rotationsgewinnen für Lohnmassnahmen eingesetzt werden. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitenden austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden. Ihre Verwendung führt nicht zu einer Erhöhung der Lohnsumme.
Auf dieser Basis hat der Regierungsrat per 1. Januar 2017 einen individuellen Gehaltsaufstieg von 0,9 Prozent der Lohnsumme beschlossen. Zusätzlich setzt er 0,3 Prozent für Korrekturmassnahmen ein. Diese Mittel werden für jene Mitarbeitenden eingesetzt, die gegenüber dem Konkurrenzumfeld immer noch Lohnrückstände verzeichnen. Die verbleibenden 0,6 Prozent der Lohnsumme werden per 1. Juli 2017 eingesetzt, um die Systemumstellung auf den degressiven Gehaltsaufstieg vorzunehmen.
Lohnmassnahmen 2017 für die Lehrkräfte
Für die Lehrkräfte und Schulleitungen sind für Lohnmassnahmen im Voranschlag 2017 wie beim Kantonspersonal ebenfalls 1,0 Prozent der Lohnsumme eingestellt. Auch bei den Lehrkräften stehen weitere 0,8 Prozent aus Rotationsgewinnen zur Verfügung.
Bei den Lehrkräften und Schulleitungen wurde bereits im Jahr 2014 ein degressiver Gehaltsaufstieg eingeführt. 1,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel werden bei den Lehrkräften und den Schulleitungen per 1. August 2017 deshalb für den individuellen Gehaltsaufstieg eingesetzt. 0,3 Prozent werden auch bei den Lehrkräften und den Schulleitungen für individuelle Korrekturmassnahmen verwendet.