Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Universitätsgesetzes gingen insgesamt 65 Stellungnahmen ein. Grundsätzlich wird die Ausgewogenheit der Vorlage und speziell der Verzicht auf zu radikaleÄnderungen bei den historisch gewachsenen Strukturen der Universität begrüsst. Die drei betroffenen Hochschulen (Berner Fachhochschule, Pädagogische Hochschule Bern und Universität Bern) nehmen weitgehend positiv Stellung. Die Vorlage basiere auf einer umsichtigen Interessenabwägung und sorgfältigen Vorbereitung. Die Universität spricht sich allerdings für die Beibehaltung des heutigen Verfahrens bei der Wahl der Universitätsleitung aus und die Berner Fachhochschule erhebt weitergehende Forderungen hinsichtlich ihrer Autonomie.
Auch die Parteien begrüssen die Teilrevision des Universitätsgesetzes grossmehrheitlich. Sie unterstützen die Stossrichtung der Vorlage, die Autonomie der Hochschulen zu erhöhen und die Steuerung durch den Kanton mit der Einführung des Beitragssystems und der Steuerungüber den Leistungsauftrag zu verbessern.Über den Grad der Autonomie gibt es zum Teil unterschiedliche Auffassungen. Vereinzelte Vernehmlassungsteilnehmende verlangten unter anderem, dass weiterhin der Regierungsrat für das Schaffen beziehungsweise Aufheben von Professuren und für die Wahl der Professoren zuständig sein soll. Auch der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass er weiterhinüber die Schaffung, Aufhebung oderÄnderung von Professuren entscheiden kann.
Bürgerliche Parteien und die betroffenen Hochschulen fordern eine erheblich weiter gehende Autonomie bei der Anstellung des Personals, beim Recht zum Kauf und der Miete von Liegenschaften sowie beim Erlass aller Hochschulreglemente.
Aufgrund der Vernehmlassungsantworten ist der Regierungsrat der Meinung, dass die von ihm verabschiedete Vernehmlassungsvorlage gesamthaft die breiteste Akzeptanz geniesst. Deshalb hält er am vorgesehenen Autonomiegrad für die Hochschulen fest.
Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat hingegen auf eine generelle gesetzliche Grundlage für die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen. Diese sollen nur auf das Studium der Sportwissenschaften ausgeweitet werden, wie dies eine vom Grossen Ratüberwiesene Motion verlangt.
Schliesslich hat sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gegen die Schaffung eines Beirats für die Universität ausgesprochen. Der Regierungsrat hält an der Schaffung eines Beirates für die Universität fest. Dieses konsultative Gremium hat die Aufgabe, den Regierungsrat in seiner Universitätspolitik zu unterstützen, indem es diese breiter abstützt und vernetzt.